Private Rentenversicherung
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Einige Hintergrundinformationen zum Thema Private Rentenversicherung:
Die vorgeschriebene gesetzliche Rente ist ein Teil der Sozialversicherung die Leistungen im Fall von Rehabilitation, Erwerbsunfähigkeit, Alter oder Tod erbringt. Allerdings ist abzusehen, dass die zu erwartenden Leistungen durch deutlich gestiegene Lebenserwartungen, Geburtenrückgänge, kürzere Lebensarbeitszeiten und eine hohe Arbeitslosigkeit wesentlich geringer ausfallen werden, als bislang angenommen.
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Eine überdenkenswerte Möglichkeit für die Private Rentenversicherung ist beispielsweise die Riester Rente. Sie ist eine Private Rentenversicherung, die im Januar 2002 im Rahmen der Rentenreform auf den Weg gebracht wurde. Hierbei werden Beiträge in eine Private Rentenversicherung oder einen Banksparplan eingezahlt und bei Erfüllung bestimmter Kriterien durch pauschale staatliche Zuschüsse unterstützt. Um die staatliche Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen vorgeschriebene Mindestbeiträge selbst eingezahlt werden. Der Riesterrentenvertrag ist für Familien mit Kindern eine vergleichsweise sichere Vorsorge mit relativ hoher Rendite. Bei der Inanspruchnahme der Riester-Förderung muss sich der Versicherungsnehmer zwischen der klassischen Versicherungsvariante, dem Banksparplan oder einer Fondgebundenen Versicherung entscheiden.
Eine für viele nicht so gängige Variante ist vergleichsweise die Eigenheimrente durch Wohn-Riester. Das bedeutet, man kann das angesparte Kapital komplett oder teilweise für die Investition einer Immobilie verwenden. Hier rechnet man zukünftig mit noch mehr und besseren Wohn-Riester-Angeboten durch verschiedene Versicherungen, Banken und Bausparkassen.
Jeder Arbeitnehmer hat zusätzlich noch weitere alternative Möglichkeiten, seine Alterssicherung z.B. durch eine betriebliche Altersvorsorge zu erweitern und abzusichern. Attraktive Gestaltungsmöglichkeiten sind hierbei unter anderem die Direktversicherung, die Unterstützungskasse, der Pensionsfond oder die Direktzusage. Hierbei verpflichtet sich der Arbeitgeber im Versorgungsfall, etwa bei Invalidität oder Erreichen der Altersgrenze, bestimmte monatliche Leistungen an den Arbeitnehmer zu zahlen. Die unterschiedlichen Versorgungsmodelle, die durch das jeweilige Einzelunternehmen oder durch den Zusammenschluss mehrerer Unternehmen finanziert werden, bieten ein hohes Maß an Flexibilität mit allerdings sehr unterschiedlichen Renditen.
Die private Rentenversicherung ist damit heute eine unverzichtbare Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Lebensversicherungen, private Rentenfonds, Investmentfonds oder Banksparpläne sind nur einige Formen für dieses Modell.
Das Prinzip einer privaten Rentenversicherung ist ähnlich wie das einer Lebensversicherung. Einziger Unterschied: Die Lebensversicherung wird komplett einmalig gezahlt, die Private Rentenversicherung in monatlichen Raten gleich einer normalen Rente. Ein Verlust des eingezahlten Kapitals ist unmöglich und garantierte Renditen werden ebenfalls zu 100% ausgezahlt. Außerdem werden Erträge aus der private Rentenversicherung geringer besteuert als die staatlich geförderten Verträge.
Wir empfehlen Ihnen die kostenlose und unverbindliche Analyse zum Thema Private Rentenversicherung unbedingt machen zu lassen, denn Ihre Zukunft sollten Sie nicht dem Zufall überlassen.
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