Hausratversicherung

Gerade im Falle der Hausratversicherung zeigen sich die Tücken vieler Versicherungen. Immens viele Menschen sind mit ihrer Hausratversicherung über – oder unterversichert. Lassen Sie unsere Experten Ihre Hausratversicherung kostenlos prüfen und sich eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Hausratversicherung aufzeigen.

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… Weitere Informationen zur Hausratversicherung

Weitere Informationen zur Hausratversicherung

Die bereits 1942 eingeführte Hausratversicherung gehört zu den unverzichtbaren privaten Versicherungen, und die Angebote sind nicht nur leistungsspezifisch sehr unterschiedlich: Auch die Prämienhöhe der Hausratversicherung lohnt unbedingt einen intensiven Vergleich, – nicht selten kommt es vor, dass sich bei ähnlichem Leistungskatalog bis zu 50 Prozent sparen lässt bei der Hausratversicherung.

Welche Risiken deckt die Hausratversicherung ab?

Nahezu aller beweglicher Hausrat ist durch die Hausratversicherung abgedeckt: Möbelstücke und Teppiche, Elektrogeräte, Bücher, Tonträger, Musikinstrumente und sogar Lebensmittel des täglichen Verbrauchs zählen dazu. Auch Wertpapiere, Schmuck und Bargeld bis zu bestimmten Obergrenzen gehören zur Hausratversicherung dazu. Sportausrüstungen können aufgenommen, Arbeitsgeräte mitversichert werden. Versicherungsort sind Wohnung, Garage sowie zusätzliche Räume auf dem Grundstück. Für Gegenstände an Orten wie Ferienhäusern kann eine Außenversicherung abgeschlossen werden.
Risiken wie Feuer- und Wasserschäden oder Einbruchsdiebstähle sind Teil des Versicherungsschutzes, ebenso wie Hotelkosten und Reparaturen bei gemietetem Wohnraum. Weitere Risikobereiche wie z. B. Fahrraddiebstähle werden gesondert erfasst.

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Wieviel wird ersetzt?

Gegenstände werden üblicherweise im Schadensfall zum aktuellen Wiederbeschaffungs-Preis von der Hausratversicherung ersetzt. Lagen sie ursprünglich niedriger in der Anschaffung, – günstig für den Versicherungsnehmer. Bei anderen Gegenständen wie Elektrogeräten oder Computern macht sich starker Preisverfall negativ bemerkbar: Auch hier wird nur der aktuelle Preis von der Hausratversicherung gezahlt.
Welche Belege muss ich beibringen?
Bei Neuanschaffung von Hausrat sollten Zahlungsbelege gut aufbewahrt werden, Dinge von gewissem Wert fotografiert man. Belege sollten außerhalb der Wohnung aufbewahrt werden, damit Nachweise im Schadensfall nicht vernichtet werden. Einbruchsschäden müssen sofort angezeigt, Schadensfälle generell unmittelbar der Hausratversicherung gemeldet werden. Einbruchsdiebstahl-Tarifzonen bestimmen hier wohngegendbezogene Prämien.

Dies ist ein Service zum Thema Hausratversicherung Ihres Portals einmaliger Versicherungsvergleich.

Und wenn ich unterversichert bin?

Soweit muss es nicht kommen. Versicherer berechnen Entschädigungen, indem sie den entstandenen Schaden mit dem Versicherungswert multiplizieren. Unterversicherung liegt vor, sobald der reale Wert des Gesamthausrats die Versicherungssumme übersteigt. Der Versicherer ist dann nicht verpflichtet, die volle Summe auszuzahlen. Die Unterversicherungsklausel schiebt hier einen Riegel vor: Liegt der Schaden höher als der Wert des Hausrats, kann bis zur maximalen Versicherungssumme entschädigt werden. Beim Unterversicherungsverzicht ist eine festgesetzte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche zu zahlen. Eine hohe Quadratmeterzahl birgt allerdings die Gefahr der Überversicherung. Ein genauer Versicherungsvergleich bringt Klarheit.

Nutzen Sie alle Möglichkeiten, Versicherungen und Konditionen direkt und umfassend in den Blick zu nehmen. Es lohnt sich für Sie.

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